Parcoursregeln

1) Grundsätzliches
Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr! Für evtl. Personen- oder Sachschäden wird nicht gehaftet! Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours benutzen. (Der Erwachsene muss hierbei kein Bogenschütze sein!)

2) Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Mensch noch Tier gefährdet ist. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.

3) Der Parcours darf nur in Reihenfolge der Abschusspflöcke, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden. Der Weg ist mit Wegweisern gekennzeichnet.

4) Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere/Scheiben geschossen werden und ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken. Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!

5) Beim Pfeile suchen muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen oder Kleidungsstück abgesichert werden. Das Ziel soll gekennzeichnet werden, (Bogen vor die Scheibe stellen oder eine Person wartet) dass für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel nicht zum Abschuss freigegeben ist.

6) Es ist untersagt, die 3D-Ziele oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern. Beschädigungen an den 3D-Zielen oder Abschusspflöcken bitte bei Sport-Alm-Bodenmais melden.

7) Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!

8) Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.

9) Hunde sind zwingend an der Leine zu führen, besonders zum Schutz des Hundes - von Jägern kontrolliertes Gebiet!

10) Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Fa. Sport-Alm-Bodenmais und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!

11) Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge.

Mit der Einhaltung der Parcoursregeln trägt jeder einzelne dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit ausgeübt werden kann!

In diesem Sinne: Viel Spaß; alles in`s Kill